- Weiterbildungen
- →
- Praxisanleiter
- →
- Pflichtfortbildungen Praxisanleiter
Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter
Der Gesetzgeber schreibt für alle Praxisanleiter:innen eine jährliche Pflichtfortbildung im Umfang von 24 Stunden an maximal 4 Tagen vor. Der Nachweiszeitraum umfasst dabei die Zeit vom 15. Juni eines Jahres bis zum 14. Juni des Folgejahres. Abweichend hiervon können Fortbildungen, die innerhalb der ersten zwei Monate des Folgejahres abgeleistet werden, zum Nachweis der Fortbildungsverpflichtung des Vorgängerjahres eingereicht werden. (Nr 3.1.4 aus dem Erlass zur Praxisanleitung nach dem PflBG vom 25.2.2020)
Um eine größtmögliche Flexibilität für den jeweiligen Nachweiszeitraum zu erreichen, bieten wir insgesamt 32 Termine in 2023 an. 16 Termine sind für den Nachweiszeitraum 2022/2023 und weitere 16 Termin für den Nachweiszeitraum 2023/2024 geplant. Die Inhalte sind frei wählbar und werden teilweise im 2. Teil des Nachweiszeitraums wiederholt.
ACHTUNG!
Alle Termine bis zum 14.06.2023 sind bereits ausgebucht. Da es eine Karenzzeit von 2 Monaten gibt, dürfen Sie Angebote, die Sie bis zum 14.08.2023 wahrnehmen, noch rückwirkend für den Nachweiszeitraum 2022/2023 belegen.
Die Termine und Inhalte entnehmen Sie dem aktuellen Flyer.
Bitte beachten Sie, dass alle Fortbildungen ab sofort wieder 8-stündig sind und in Präsenz stattfinden.