DIE PRAXIS IN PFLEGEFACHKRAFTAUSBILDUNG

Praktische Ausbildung (1)
1. und 2. Ausbildungsdrittel    
Orientierungseinsatz 400 Std.* beim Träger der prakt. Ausbildung
Pflichteinsatz stationäre Akutpflege 400 Std.
davon ein Pflichteinsatz beim Träger
der prakt. Ausbildung


Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege 400 Std.
Pflichteinsatz ambulante
Akut-/Langzeitpflege
400 Std.
Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung 120 Std.*  
  1.720 Std.  

* Bis zum 31. Dezember 2024 entfallen auf „III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung“
mindestens 60 und höchstens 120 Stunden. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden von „I. Orientierungseinsatz“.

Praktische Ausbildung (2)
Letztes Ausbildungsdrittel der generalistischen Ausbildung

Pflichteinsatz in der allgemein-, geronto,
kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung

120 Std.  
Vertiefungseinsatz im Bereich eines der fünf
Pflichteinsätze
450 Std.
in der Regel beim Träger
der prakt. Ausbildung


Weiterer Einsatz 80 Std.  
Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Std.  
  780 Std.