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Operationstechnische ASSISTENZ (OTA) / VORAUSSETZUNGEN
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
Die Ausbildung darf nur absolvieren, wer
- mindestens einen der folgenden Abschlüsse besitzt:
- den mittleren Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder
- eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist
- in einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, erfüllt, oder
- in einer bis zum 31. Dezember 2021 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder in der Altenpflegehilfe von jeweils mindestens einjähriger Dauer,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung nicht ungeeignet ist und
- über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für die Ausbildung erforderlich sind.