FORTBILDUNGSTAGE FÜR ALLTAGSBETREUER:INNEN nach §53b (VORMALS §87B) SGB XI

Die Anforderungen und Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in der Richtlinie nach § 53b SGB XI (vormals § 87b Abs. 3 SGB XI) verankert. Neben der Qualifizierungsmaßnahme selbst, gehört eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.

Diese regelmäßigen Fortbildung umfasst jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.

Im Kalenderjahr 2025 bieten wir Ihnen die folgenden Tage an: 

Flyer für das Kalenderjahr 2025

Wählen Sie aus dem Angebot 2 Termine aus um Ihre Fortbildungsstunden zu erfüllen.